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Sachverständiger

Das Betreuungsgericht hat – in besonders gelagerten Fällen - die Möglichkeit, im Rahmen der Rechnungsprüfung einen Sachverständigen hinzuzuziehen bzw. zu bestellen. Der Sachverständige hat die Abrechnung des Betreuers auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

Hierzu bedarf es alljährlich eines umfangreichen Aktenstudiums durch den Sachverständigen, da er nur einmal jährlich in der Regel tätig ist und es so notwendig wird, dass er sich mit dem Akteninhalt vertraut macht, also Genehmigungen etc. prüft. Erst dann kann eine fundierte Prüfung der Abrechnung erfolgen.